Personal

Die Straßenbauverwaltung beschäftigt ca. 500 Beamte, 50 Angestellte und 640 Arbeitnehmer/innen.

Die Beamten werden vornehmlich in folgenden Laufbahnen eingestellt:

  • Agent des domaines (alte Bezeichnung: Cantonnier)
  • Artisan
  • Expéditionnaire administratif
  • Expéditionnaire technique
  • Chargé technique (alte Bezeichnung: expéditionnaire technique avec diplôme de technicien)
  • Rédacteur
  • Chargé de gestion(alte Bezeichnung: Ingénieur technicien)
  • Chargé d'études (alte Bezeichnung: Ingénieur)

Angestellte kommen auf allen Ebenen zum Einsatz, sowohl für technische Arbeitsplätze als auch für administrative.

Die Arbeitnehmer/innen werden größtenteils in Straßenkolonnen für Wartungsarbeiten eingesetzt.

Im Allgemeinen werden alle Arbeitsstellen, die in der Straßenbauverwaltung zu besetzen sind, auf der Webseite Govjobs.lu des Ministeriums für Öffentlichen Dienst (MFP) veröffentlicht.

Stellenangebote für Beamte und Angestellte werden unter der Rubrik "POSTULER->Postes vacants" veröffentlicht. Dort finden interrsierte außerdem Informationen über die Studienbedingungen aund allgemeine Bedingungen, die die Bewerber erfüllen müssen.

Um sich für eine Beamtenstelle bewerben zu können, muss das Staatsexamen (Examen-Concours) der betreffenden Laufbahn erfolgreich bestanden worden sein. Alle Informationen zu dem Staatsexamen sind auf der Webseite Govjobs.lu unter der Rubrik "EXAMEN-CONCOURS" veröffentlicht.

Die Auswahl der Bewerber und die Einstellung von Beamten und Angestellten erfolgt das ganze Jahr über das Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP).

Was die Einstellung von Arbeitnehmern betrifft, so führt das MMTP bei Bedarf - in der Regel alle zwei Jahre - eine Bewerbungskampagne durch. Diese Kampagne wird auch auf der Govjobs.lu-Website unter POSTULER->Salariés angekündigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme von Ausbildungspraktika und Studentenjobs, direkt an die Straßenbauverwaltung adressierte Bewerbungen zwecklos sind.

 

 

Schüler- und Studentenjobs

Die Straßenbauverwaltung bietet pro Jahr ca. 20 Stellen/Arbeitsmöglichkeiten für Schüler und Studierende für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen an. Dabei haben Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, deren Schulausbildung in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben der Straßenbauverwaltung (insbesondere im technischen Bereich) steht, Vorrang.

Für eine Bewerbung um einen Studentenjob müssen bestimmte Bedingungen des luxemburgischen Arbeitsrechts und der Bestimmungen der Straßenbauverwaltung erfüllt sein:

  • Alter: Vollendung des 17. Lebensjahrs,
  • Schulausbildung: Besitz einer gültigen Studienbescheinigung einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungsstätte,
  • Schwerpunkt der Schulausbildung in direktem Zusammenhang mit den Tätigkeitsbereichen der Straßenbauverwaltung (vorzugsweise im technischen Bereich),
  • Maximale Dauer: 4 Wochen pro Jahr.

Junge Menschen, die während derFerien in der Straßenbauverwaltung arbeiten möchten und die oben festgelegten Bedingungen erfüllen, werden aufgefordert, ihr Motivationsschreiben zusammen mit einem detaillierten Lebenslauf an die folgende Adresse zu schicken:

Direction de l'Administration des ponts et chaussées
Service du personnel
38, bd de la Foire
L-1528 Luxembourg
oder per E-Mail an recrutement@pch.etat.lu

Pflichtpraktika und Praxissemester

Die Straßenbauverwaltung bietet Schülern und Studierenden die Möglichkeit, Praxissemester oder unentgeltliche Pflichtpraktika in ihren Abteilungen zu absolvieren. Thema und Aufgaben, die während des Praktikums zu erfüllen sind, müssen vom Schüler bzw. Studierenden selbst vorgeschlagen werden.

Interessierte können ihre Bewerbung zusammen mit einem Lebenslauf an folgende Adresse schicken:

Direction de l'Administration des ponts et chaussées
Service du personnel
38, bd de la Foire
L-1528 Luxembourgoder per E-Mail an recrutement@pch.etat.lu.

Mitarbeiterausweis

Die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung sind im Besitz eines persönlichen Mitarbeiterausweises mit ihrem Foto, ihrem Namen und ihrer Dienststelle.

Dieser Ausweis muss auf Verlangen von jedem Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung im Rahmen der Ausübung seiner Aufgaben vorgezeigt werden.

 

 

 

Ein neuer Ausweis wurde am 1. Mai 2017 in Umlauf gebracht (Nr. >2044)

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